Es handelt sich hier um keinen Onlineshop mit Bestellfunktion, sondern lediglich um ein Anfrage-System, das sich wie eine Art Online-Shop darstellt. Wir nehmen nach Ihrer Anfrage mit Ihnen Kontakt auf und Klären die Details.
Die Widerrufsbelehrung und die Rückgabebelehrung gibt es als amtliches Muster mit Gesetzesrang:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_1_383.html http://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_248anlage_2_384.htmlDieses würde auch ich als Ausgangsposition verwenden.
Es gibt nur Streit darum, ob dieses gesetzliche Muster aufgrund eines EuGH Urteils abgeändert werden muss, oder nicht.
Mehr dazu hier:
http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/09/08/eugh-urteil-zum-wertersatz-anpassung-der-widerrufs-belehrung-erforderlich/Das ist allerdings eine Entscheidung, die der Shop zu treffen hat. Sind die Artikel eher nicht von Wertersatz betroffen halte ich "Option 1" im Beitrag für sinnvoll.